Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für museumsufer.de des Kulturamtes der Stadt Frankfurt am Main, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit zu erfüllen. Museumsufer.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente. Diese doppeln die Inhalte der Website.
- Übersichtslageplan der Museen
Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:
- Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben sowie Animationen, diese können umgestellt werden auf schwarz-weiß)
Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Die Seite wurde auf Barrierefreiheit am 7. April 2021 geprüft von TransMIT GmbH, Gießen.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10.11.2025 aktualisiert.
Kontakt
Bei Fragen zur Barrierefreiheit von museumsufer.de wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter museumsufer.frankfurt@stadt-frankfurt.de oder 069-212 45187.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de